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   OLG Hamburg, 03.06.2020 - 3 W 41/20   

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https://dejure.org/2020,30185
OLG Hamburg, 03.06.2020 - 3 W 41/20 (https://dejure.org/2020,30185)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.2020 - 3 W 41/20 (https://dejure.org/2020,30185)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 3 W 41/20 (https://dejure.org/2020,30185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWG, § 3 HeilMWerbG, § 4 Abs 1 HeilMWerbG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pflichtangaben für Heilmittelwerbung bei Verlinkung in der Werbeanzeige; Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 2/12

    Arzneimittelwerbung in einer Google-Adwords-Anzeige: Elektronischer Verweis zu

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2020 - 3 W 41/20
    Dies erfordert, dass die Pflichtangaben, die vom Gesetzgeber als notwendiges Gegengewicht und Korrektiv zu regelmäßig nur positiven Werbeaussagen gedacht sind, vom Werbeadressaten als sachlich informativer Teil der Gesamtwerbung erkannt werden (BGH, GRUR 2014, 94, Rn. 15 - Pflichtangaben im Internet).

    Bei einer Werbung im Internet ist zu berücksichtigen, dass der durchschnittliche Nutzer mit den Besonderheiten des Internets vertraut ist; er weiß, dass Informationen zu angebotenen Waren auf mehrere Seiten verteilt sein können, die untereinander durch elektronische Verweise ("Links") verbunden sind und vom Nutzer unschwer durch einfachen Mausklick aufgesucht werden können.(BGH, GRUR 2008, 84, Rn. 30 - Versandkosten; GRUR 2014, 94, Rn. 17 - Pflichtangaben im Internet).

    Dabei wird der Verkehr insbesondere diejenigen Internetseiten als zusammengehörig auffassen, zu denen er durch Links oder durch klare und unmissverständliche Hinweise auf ihre inhaltliche Verbundenheit geführt wird (BGH, GRUR 2005, 438, 441 - Epson-Tinte; GRUR 2005, 690, 692 - Internet-Versandhandel; GRUR 2007, 159 Rn. 19 ff. - Anbieterkennzeichnung im Internet; GRUR 2014, 94, Rn. 17).

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2020 - 3 W 41/20
    Dabei wird der Verkehr insbesondere diejenigen Internetseiten als zusammengehörig auffassen, zu denen er durch Links oder durch klare und unmissverständliche Hinweise auf ihre inhaltliche Verbundenheit geführt wird (BGH, GRUR 2005, 438, 441 - Epson-Tinte; GRUR 2005, 690, 692 - Internet-Versandhandel; GRUR 2007, 159 Rn. 19 ff. - Anbieterkennzeichnung im Internet; GRUR 2014, 94, Rn. 17).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2020 - 3 W 41/20
    Dabei wird der Verkehr insbesondere diejenigen Internetseiten als zusammengehörig auffassen, zu denen er durch Links oder durch klare und unmissverständliche Hinweise auf ihre inhaltliche Verbundenheit geführt wird (BGH, GRUR 2005, 438, 441 - Epson-Tinte; GRUR 2005, 690, 692 - Internet-Versandhandel; GRUR 2007, 159 Rn. 19 ff. - Anbieterkennzeichnung im Internet; GRUR 2014, 94, Rn. 17).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2020 - 3 W 41/20
    Bei einer Werbung im Internet ist zu berücksichtigen, dass der durchschnittliche Nutzer mit den Besonderheiten des Internets vertraut ist; er weiß, dass Informationen zu angebotenen Waren auf mehrere Seiten verteilt sein können, die untereinander durch elektronische Verweise ("Links") verbunden sind und vom Nutzer unschwer durch einfachen Mausklick aufgesucht werden können.(BGH, GRUR 2008, 84, Rn. 30 - Versandkosten; GRUR 2014, 94, Rn. 17 - Pflichtangaben im Internet).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2020 - 3 W 41/20
    Dabei wird der Verkehr insbesondere diejenigen Internetseiten als zusammengehörig auffassen, zu denen er durch Links oder durch klare und unmissverständliche Hinweise auf ihre inhaltliche Verbundenheit geführt wird (BGH, GRUR 2005, 438, 441 - Epson-Tinte; GRUR 2005, 690, 692 - Internet-Versandhandel; GRUR 2007, 159 Rn. 19 ff. - Anbieterkennzeichnung im Internet; GRUR 2014, 94, Rn. 17).
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